Kids in die Clubs

Die Spvgg Billstedt-Horn ist seit vielen Jahren Teil der Initiative “Kids in die Clubs”. Diese Initiative ermöglicht es Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien, eine Vereinsmitgliedschaft zu erhalten. Die Finanzierung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Verein des Hamburger Abendblatts “Kinder helfen Kindern” e.V. und anderen Spendern.

Wer wird unterstützt?

Wer wird unterstützt?
Gefördert werden Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (nicht volljährig), sofern sie kein eigenes Einkommen haben und/oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (jährlich neu festgelegt) nicht überschreitet. Die Förderung gilt pro Teilnehmer/in nur für einen Verein und eine Abteilung.

Wie wird unterstützt?

Nach Vorlage des Nachweises über die “Feststellung der Zuschussberechtigung / wirtschaftliche Familienverhältnisse” sind die Kinder und Jugendlichen während des Förderjahres (vom Folgemonat der Antragsstellung bis zum 31.3. des Folgejahres bzw. laufenden Jahres) von Beiträgen befreit.

Antragstellung

Für die Teilnahme an der “Kids in die Clubs”-Aktion können Anträge das gesamte Jahr über eingereicht werden. Die Gültigkeit beginnt ab dem Folgemonat der Antragsstellung und endet am 31. März. Es ist zu beachten, dass die Anträge jedes Jahr im März erneut gestellt werden müssen. Zur Beantragung benötigen wir eine Kopie deines aktuellen Leistungsbescheides vom Job-Center, aus dem hervorgeht, dass du Leistungen beziehst, wie beispielsweise:

– Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (SGB II)
– Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
– Wohngeldzuschuss
– Kinderzuschlag (Familienkasse)
– Asylbewerberleistungen
– sonstige Transferleistungen

Der Leistungsbescheid muss noch einen Monat nach Antragstellung gültig sein und alle Familienmitglieder müssen ersichtlich sein.

Wenn das Familieneinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, sind folgende Unterlagen (in Kopie) erforderlich:

– Nettoeinkommen der Eltern
– Eventuelle Unterhaltsleistungen/Erziehungsbeihilfen
– Arbeitslosengeld I (SGB III)
– Kindergeld
– Angabe der Kaltmiete

Durch Einreichen des Antrags erklären die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an die Hamburger Sportjugend im HSB sowie an die zuständigen Behörden.

Alle eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die Förderung kann pro Teilnehmer nur für einen Verein und eine Abteilung im Förderjahr gewährt werden. Der zuerst von der Sportjugend eingegangene Einzelnachweis (Eingangsstempel der Sportjugend) ist maßgeblich. Nach Genehmigung können bis zum 31. März keine weiteren Leistungen im Bereich Kultur, Sport und Geselligkeit in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zur “Kids in die Clubs”-Aktion findest Du auf der Website der Hamburger Sportjugend.

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