Mitgliedschaft bei Billstedt-Horn
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der Spvgg Billstedt-Horn.
Den Mitgliedsantrag finden Sie hier. Bitte füllen Sie ihn vollständig und gut lesbar aus, damit wir Ihren Aufnahmeantrag zügig bearbeiten können. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, stehen Ihnen unsere Trainer*rin oder der Ansprechpartner*rin der für Sie relevanten Abteilung gerne zur Verfügung.
Für eine Mitgliedschaft in der Fußballabteilung ist zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis erforderlich, den Sie ebenfalls hier finden.
Kids in die Clubs
Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, für ihre Kinder eine Förderung in Form einer beitragsfreien Mitgliedschaft durch die Hamburger Sportjugend im Rahmen von “Kids in die Clubs” zu beantragen. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier ➤
Mitgliederbeiträge
Nachstehend finden Sie die aktuellen Mitgliedsbeiträge für die Spvgg Billstedt-Horn. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen festgelegten Grundbeitrag zu entrichten. Zusätzlich erhebt jede Abteilung einen Zusatzbeitrag, der zur Deckung der spezifischen Abteilungskosten dient.
Aktive Erwachsene: 16,00 € (Abbuchung erfolgt Quartalsweise)
Passive Erwachsene: 10€ (Abbuchung erfolgt Quartalsweise)
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 7,00 € (Abbuchung erfolgt Quartalsweise)
Einmalige Pass Gebühren bei der Abteilung Fußball von 15 € bei Anmeldung
Adressen- und Kontodatenänderungen
Denke bitte daran, uns über Änderungen deiner Adresse oder Bankverbindung zu informieren, um Probleme und Kosten beim Einzug der Mitgliedsbeiträge und beim Postversand zu vermeiden. Du kannst uns einfach eine E-Mail mit deinen aktualisierten Daten senden. Vielen Dank!
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur schriftlich zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres möglich. Die Kündigung muss dem geschäftsführenden Vorstand spätestens ein Vierteljahr vorher zugestellt werden (bis zum 31.03. bzw. 30.09.).
Es ist wichtig zu beachten, dass mündliche Kündigungen, die gegenüber Trainern, Abteilungsleitern oder anderen Funktionsträgern im Verein ausgesprochen werden, grundsätzlich rechtlich unwirksam sind. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann ausschließlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle erfolgen. (Möllner Landstraße 197, 22117 Hamburg)
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Ansprüche gegenüber dem Verein.